Im Gegensatz zu Tageseltern betreut die Nanny die Kinder am Wohnort der Eltern. Sie kann im Monatslohn oder Stundenlohn, basierend auf den vom Bundesrat festgelegten Mindestlohn, angestellt sein. Sie hat eine ausgewiesene Ausbildung in einem pädagogischen oder pflegerischen Bereich, Erfahrung als Mutter oder eine Weiterbildung als Nanny absolviert.

Die Nanny kann nebst den allgemeinen Betreuungsaufgaben (Sorge, Pflege, Erziehung, schulische Unterstützung) auch kleinere Haushaltsarbeiten, die im Bezug zur Kinderbetreuung anfallen, übernehmen. Eine kompetente Nanny kann den Kindern Zuwendung und Geborgenheit vermitteln, damit sich Kinder gelingend entwickeln.